Ihr Gebot ist verbindlich.
Mit dem Zuschlag ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der nicht rückgängig
gemacht werden kann. Bereits mit Ihrem Gebot erkennen Sie die auch in
den Auktionsräumen aushängenden Versteigerungsbedingungen an.
Kalkulieren Sie das Aufgeld mit ein.
Bei Zuschlag in der Auktion werden zusätzlich zum Höchstgebot
10% Aufgeld für den Auktionator fällig.
Nur Bar- und EC-Kartenzahlung.
Der Kaufpreis inclusive Aufgeld ist direkt nach dem Zuschlag bar
oder mit EC-Karte mit PIN-Code an den Auktionator zu entrichten. Kreditkarten
werden nicht akzeptiert.
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