Pfandkredit | Auslösen oder verlängern Die Laufzeit Ihres Kredits liegt in Ihrer Hand.

Bis zum Ablauf des 4. Monats nach Kreditvergabe können Sie oder jemand Drittes, den Sie beauftragen, das Pfand jederzeit gegen Vorlage des Original-Pfandscheins sowie Zahlung des gewährten Darlehens zuzüglich der angefallenen Zinsen und Gebühren wieder auslösen. Zur Zahlung akzeptieren wir Bargeld und EC-Karte.

Sie können jedoch auch gegen Zahlung von Zinsen und Gebühren den Kredit verlängern, entweder persönlich in Ihrer Pfandkredit Johannsen-Filiale oder per Post.

Sollten Sie Ihren Pfandschein einmal verlieren, teilen Sie uns den Verlust bitte unverzüglich mit, damit Ihr Pfand einen Sperrvermerk erhält.

Wenn Sie Ihren Pfandkredit weder fristgerecht verlängern noch das Pfand auslösen, müssen wir Ihr Pfand öffentlich meistbietend versteigern lassen. zurück weiter